Medientreffpunkt Mitteldeutschland

Internetfreiheit – Ein Grundrecht für jedermann?

Verfassungsschutz für die Freiheit im Netz?

Leipzig, 3. Mai 2011 – Sollten Internetdienste unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt werden? Über diese Frage haben Medienwissenschaftler und Politiker sowie Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft auf einem Panel der Medienstadt Leipzig e.V. beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig diskutiert. Bisher sei nicht klar, wie diese Dienste verfassungsrechtlich einzuordnen sind – doch ihre Freiheit sei bedroht.

Als das Grundgesetz entstand, sei an das Internet natürlich noch nicht zu denken gewesen, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin, Prof. Dr. Angela Kolb. In Artikel 5 werden deshalb nur Presse, Rundfunk und Film genannt. Das ist ihrer Meinung nach kein Manko. „Informationen werden im Netz nach wie vor hauptsächlich über die Seiten der journalistischen Medien verbreitet“, sagte sie. Generell ist die SPD-Politikerin hier eher gegen weitere gesetzliche Regelungen. „Viele Bereiche sind in Deutschland so überreguliert, dass es Nicht-Juristen nicht mehr überblicken können“, so Kolb. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek sieht erst einmal keinen Anlass für eine Grundgesetzänderung. Die ebenfalls in Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit decke alles ab, das sei in der Debatte über ein Herstellungsverbot von bestimmten Computerspielen deutlich geworden.

Professor Dr. Bernd Holznagel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dagegen sieht eine Gefahr für die freie Kommunikation auch im Internet und forderte, Internetdienste per Verfassung schützen zu lassen. Das fange schon damit an, dass nicht jeder Bürger Zugang zu einem schnellen Internetanschluss habe. Zudem drohten Manipulationen und Angriffe auf die Netzneutralität, indem es mittels der Netzwerkmanagementtechnik möglich geworden sei, Datenpakete auszubremsen oder gar zu blockieren und andere beschleunigt durchzuleiten. „Das nationale Verfassungsrecht spielt auch im weltweiten Netz eine große Rolle“, sagte der Wissenschaftler vom renommierten Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster. Der Erfolg von so vielen US-Firmen mit ihren Diensten sei auch eine Folge des hohen Stellenwerts der Demokratie in den USA.

Zweifel daran ließ Sandra Hoferichter aufkommen, die in der Runde sowohl den Verein Medienstadt Leipzig als auch die Europäische Internetnutzervereinigung vertrat. Die Rechtsordnungen und auch die Probleme mit dem Internet seien weltweit zu unterschiedlich, sagte sie. Wichtig sei der kompetente Nutzer. „Die Kinder müssen in der Schule statt „Schönschreiben“ die Internetnutzung und das Bedienen von Tastaturen erlernen“, so Hoferichter. Zugleich sollten sich die Akteure in Deutschland in Zukunft stärker an internationalen Debatten über das Internet beteiligen.

Dafür setzt sich auch Dr. Max Senges ein, der bei Google Deutschland für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zuständig ist. Die Freiheit im Netz werde größer, sagte er, und werde in Zukunft weltweit besser organisiert sein. Dabei spielten auch Nutzerregeln und das „Hausrecht“ der Diensteanbieter eine Rolle. „Google lebt vom Vertrauen seiner User“, hob Senges zudem hervor. Prof. Dr. Rolf Weber von der Universität Zürich erwartet, dass im Internet private Unternehmen künftig stärker in öffentliche Aufgaben eingebunden werden. Dies werde von einem vertraglichen und gesetzlichen Rahmenwerk unterstützt.

Im Rahmen des Panels, das zugleich das 17. Leipziger Rundtischgespräch zum Welttag der Pressefreiheit am 3. Mai war, hat das Internet & Gesellschaft Co:llaboratory die erste Ausgabe des Discussion Papers MIND vorgestellt. Herausgeber Prof. Wolfgang Kleinwächter will damit dem Dialog der Internet-Experten aus allen gesellschaftlichen Bereichen eine Plattform bieten.

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