Medientreffpunkt Mitteldeutschland

Alle Macht den Räten

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Interne Kontrolle ist besser

Leipzig, 3. Mai 2011 – Die interne Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch gesellschaftlich besetzte Gremien ist besser als eine externe durch Experten. Das ist, wenn auch mit Einschränkungen, die grundsätzliche Meinung der Experten auf dem Panel „Alle Macht den Räten“ der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht e.V. auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig gewesen. Zwar gebe es für die Arbeit der Rundfunk- und Verwaltungsräte durchaus Optimierungsbedarf. Die wenigsten Teilnehmer der Diskussion meldeten hier jedoch einen Bedarf für grundlegende Änderungen an.

Dr. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut sieht die pluralistisch besetzten Gremien generell als gut geeignet an, wenn es um qualitativ-wertende Entscheidungen geht, etwa zum Programm oder bei der Kontrolle des Auftrags der Sender. Weniger gut aufgestellt sieht er die Räte allerdings bei Entscheidungen über technische Fragen.

Ruth Hieronymi vom WDR-Rundfunkrat verweist auf Erfolge beim Drei-Stufen-Test der Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen. Dieser sei Ausweis der Leistungsfähigkeit der Gremien gewesen. Experten seien geholt und die Aufgabe weitgehend gut gelöst geworden. Die Struktur sei richtig, wenn auch Optimierungen nötig sein könnten. Ein Beleg dafür sei schließlich auch, dass es keine Klagen gegen die Ergebnisse des Tests gegeben habe.

Christoph Waitz von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sieht dies eher als Indiz für einen Mangel an Erfolgsaussichten unter den gegebenen Rahmenbedingungen. Er würde sich mit einer externen Kontrolle beim Drei-Stufen-Test wohler fühlen. „Das System ächzt“, sagte Waitz. Für solche Aufgaben seien Rundfunkräte nicht da, und viele Mitglieder hätten oft gar nicht den beruflichen Hintergrund, um etwa entscheiden zu können, welche Marktauswirkungen Telemedien-Angebote haben. Waitz sieht die Rundfunkräte eher als Berater und Begleiter der Intendanten, wenn nicht sogar als „verlängerten Arm“.

Auch Prof. Dr. Dieter Dörr von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) würde am Modell „nachjustieren“. Er hätte etwa den Drei-Stufen-Test auch bei seiner KEK besser aufgehoben gesehen, nicht wegen der Marktexperten der Kommission, sondern der zusätzlichen Kosten wegen, die das vom Gesetzgeber bei den Rundfunkräten angesiedelte Verfahren mit sich gebracht habe. Allerdings gehöre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Gesellschaft, was sich in den Räten widerspiegeln müsse. Darum seien die Expertengremien nicht besser und sachkundige Kontrolle auch in von Laien besetzten Gremien möglich.

Schulz sieht es ähnlich, denn auch in einer hoch spezialisierten Gesellschaft müssten demokratische Entscheidungen möglich sein. Man könne Laiengremien auch „klug machen“, ihnen Expertise zukommen lassen, hier sei der Ansatz für Optimierungen. Thomas Kleist, Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks, erinnerte daran, dass gerade Fragen in den technischen und rechtlichen Angelegenheiten bereits eher in den doch stärker mit Experten besetzten Verwaltungsräten entschieden würden: „Das ist bereits recht gut austariert.“

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